Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Stadt Freiburg ist bemüht, die städtischen medialen Angebote in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.freiburg.de und die zugehörigen Webseiten innerhalb des offiziellen Internet-Informationsservice der Stadt Freiburg im Breisgau.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseiten sind grundsätzlich bis auf die unter Punkt 2 genannten Seiten mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den genannten Gründen nicht barrierefrei:
- Verlinkte PDF-Dateien sind teilweise noch nicht barrierefrei. Diese werden aber von den zuständigen Fachämtern nach und nach umgewandelt. Neu hinzukommende Inhalte werden barrierefrei gestaltet.
- Formulare, die derzeit noch nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt werden können.
- Der Programmcode auf einigen Seiten ist nicht wohlgeformt.
- Fehlende Erklärung zur Barrierefreiheit in deutscher Gebärdensprache.
Wir bemühen uns, diese Punkte so schnell wie möglich zu bearbeiten, sofern die Umsetzung derzeit keine unverhältnismäßige Belastung nach § 10 Absatz 2 L-BGG darstellt.
Für die nicht barrierefreien Inhalte, für die wir derzeit keine barrierefreie Alternative anbieten, können Betroffene jedoch unter den unten genannten Kontaktmöglichkeiten mit uns Kontakt aufnehmen, so dass wir ihnen zu ihrem Anliegen Lösungsmöglichkeiten oder eine persönliche Beratung anbieten können.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 24.06.2022 erstellt.
Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung nach § 4 Absatz 2 Ziffer 1 der Durchführungsverordnung zum Landesbehindertengleichstellungsgesetz (L-BGG-DVO).
Die Erklärung wurde zuletzt am 24.06.2022 überprüft.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sie sind auf Barrieren gestoßen oder haben Verbesserungsvorschläge? Schicken Sie bitte eine E-Mail an internet@stadt.freiburg.de oder nutzen Sie das Kontaktformular.
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit auffallen, können Sie sich gerne bei uns melden:
Max Steiner
Dezernat III
Koordinationsstelle Inklusion
Rathausplatz 2-4
79098 Freiburg
Tel. 0761/201-3040
Fax 0761/201-3099
inklusion@stadt.freiburg.de
www.freiburg.de/inklusion
2. Obergeschoss, Raum 311 A
barrierefrei erreichbar
Geschäftsstelle des
Beirates für Menschen mit Behinderungen
Fehrenbachallee 12
79106 Freiburg
Telefon: 0761 / 201-3505
behindertenbeirat@stadt.freiburg.de
5. Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügt, können Sie sich an die Stadt Freiburg wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
Falls die Stadt Freiburg nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an den kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 LBGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
0711 279 3360
Poststelle@bfbmb.bwl.de
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach Paragraf 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.